Es gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen.
1. Geltung
Nachstehende Lieferbedingungen gelten ausschließlich für alle Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen, einschließlich Beratungsleistungen, sofern sie nicht mit der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Verkäufers abgeändert oder ausgeschlossen werden. Bedingungen des Käufers werden auch dann nicht verpflichtet, wenn ihnen der Verkäufer nicht nochmals ausdrücklich widerspricht.
2. Angebot und Abschluß
Soweit nicht anders angegeben, hält sich der Verkäufer an die in seinen Angeboten enthaltenen Preise 30 Tage ab deren Datum gebunden. Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung des Verkäufers genannten Preise zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet. Sofern der Käufer Ware vom Verkäufer bezieht, die ganz oder in Teilen aus dem Ausland bezogen wird, behält sich der Verkäufer eine Anpassung der vereinbarten Preise vor, sofern der Wechselkurs zwischen der BRD und dem Bezugsland um mehr als 5% schwankt.
Angebote sind stets freibleibend. Soweit Verkaufsangestellte mündliche Abreden treffen oder Zusicherungen angeben, die über den schriftlichen Kaufvertrag hinausgehen, bedürfen diese der schriftlichen Bestätigung des Verkäufers.
Anwendungstechnische Beratung gibt der Verkäufer nach bestem Wissen aufgrund der vorliegenden Erfahrung. Alle Angaben und Auskünfte über Eignung und Anwendung der gelieferten Waren und Programme sind jedoch unverbindlich und befreien den Käufer nicht von eigenen Prüfungen und Versuchen.
Die Installationsvorbereitungen sowie die für die Stromversorgung notwendigen Einrichtungen läßt der Kunde auf seine Kosten und Verantwortung vor Anlieferung der Ware ausführen. Sie müssen den geltenden Fachnormen entsprechen. Für die Beachtung gesetzlicher und behördlicher Vorschriften bei Anwendung der Ware ist der Käufer verantwortlich. Die zu dem Angebot gehörenden Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben sind nur annähernd maßgebend.
Werden dem Verkäufer nach Vertragsabschluß Tatsachen bekannt, die eine Kreditwürdigkeit des Kunden zweifelhaft erscheinen lassen, ist der Verkäufer berechtigt, Vorkasse oder entsprechende Sicherungen zu verlangen und im Weigerungsfalle vom Vertrag zurückzutreten.
Firmenänderung des Käufers berechtigen den Verkäufer zum Rücktritt.
3. Lieferfristen und Verzug
Lieferfristen- und termine gelten nur als voraussichtlich vereinbart, es sei denn, daß der Verkäufer eine schriftliche Zusage ausdrücklich als verbindlich gegeben hat. Teillieferungen sind zulässig. Die Lieferfrist verlängert sich - auch innerhalb eines Verzuges - angemessen bei Eintritt höherer Gewalt und allen unvorhergesehenen Hindernissen, die außerhalb des Willens des Verkäufers liegen, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Lieferung des verkauften Gegenstandes von erheblichem Einfluß sind. Dies gilt auch dann, wenn diese Umstände bei den Lieferanten des Verkäufers und dessen Unterlieferanten eintreten. Beginn und Ende derartiger Hindernisse teilt in wichtigen Fällen der Verkäufer dem Käufer baldmöglichst mit. Eventuelle Schadensersatzansprüche des Käufers gegen den Verkäufer, wegen Überschreitung des voraussichtlichen Liefertermins, sind auf grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
4. Versand und Gefahrübergang
Der Versand erfolgt nach bestem Ermessen des Verkäufers, jedoch ohne Gewähr für billigste Verfrachtung. Sämtliche Sendungen gehen auf Kosten des Käufers. In diesem Falle steht die Anzeige der Versandbereitschaft dem Versand gleich. Alle Sendungen sind transportversichert. Versandweg- und mittel sind, wenn nicht anders vereinbart, der Wahl des Verkäufers überlassen. Wird der Versand ohne Verschulden des Verkäufers verzögert, so lagert die Ware auf Kosten und Gefahr des Käufers. In diesem Falle steht die Anzeige der Versandbereitschaft dem Versand gleich. Im übrigen geht die Gefahr mit der Anlieferung durch einen Spediteur oder Frachtfahrer oder mit der Übergabe bei Abholung oder mit einer Beschlagnahme der Ware an den Käufer über.
5. Preise und Zahlung
Alle Preise verstehen sich ohne die jeweils gültige Umsatzsteuer und sind rein netto sofort zahlbar. Diese Zahlungsbedingungen gelten nur dann, wenn keine anderen Zahlungsbedingungen auf der Rechnung ausdrücklich vermerkt sind. Gutschriften und Schecks erfolgen vorbehaltlich des Eingangs mit Wertstellung des Tages, an dem der Verkäufer über den Gegenwert verfügen kann.
Alle Forderungen des Verkäufers werden sofort fällig, wenn sich der Käufer mit der Zahlung einer Forderung im Verzug befindet oder Tatsachen bekannt werden, die eine Kreditwürdigkeit des Käufers zweifelhaft erscheinen lassen. Bei Zahlungsverzug sind Zinsen in Höhe von mindestens 5% über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu zahlen.
Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt unberührt. Die Aufrechnung mit etwaigen, vom Verkäufer bestrittenen, Gegenansprüche des Käufers sind nicht statthaft, soweit der Anspruch nicht rechtskräftig festgestellt ist. Auch bei Geltendmachung einer Mängelrüge darf der Käufer Zahlungen aus anderen Verträgen nicht zurückhalten. Zahlungen an Angestellte dürfen nur geleistet werden, wenn diese eine Inkasso-Vollmacht vorweisen.
6. Erweiterter Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zu ihrer Bezahlung unser Eigentum. Wir behalten uns bis zur Bezahlung sämtlicher Ansprüche aus der Geschäftsbedingung das Eigentum an unseren Liefersachen vor.
Auch bei Bezahlung aller Ansprüche aus der Geschäftsverbindung behalten wir uns das Eigentum an unseren Warenlieferungen, die nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr veräußert werden dürfen, vor.
Durch Verarbeitung dieser Waren erwirbt der Käufer kein Eigentum an den ganz oder teilweise hergestellten Sachen; die Verarbeitung erfolgt unentgeltlich ausschließlich für den Verkäufer. Sollte dennoch der Eigentumsvorbehalt durch irgendwelche Umstände erlöschen, so sind wir uns mit dem Käufer schon jetzt darüber einig, daß das Eigentum an den Sachen mit der Verarbeitung auf den Verkäufer übergeht, der die Übereignung annimmt. Der Käufer bleibt deren unentgeltlicher Verwahrer.
Bei der Verarbeitung mit noch in Fremdeigentum stehenden Waren erwerben wir Miteigentum an den neuen Sachen. Der Umfang dieses Miteigentums ergibt sich aus dem Verhältnis des Rechnungwertes der von uns gelieferten Ware zum Rechnungswert der übrigen Ware. Der Käufer tritt hiermit die Forderung aus einem Weiterverkauf der Vorbehaltsware an uns ab, und zwar auch insoweit, als die Ware verarbeitet ist.
Enthält das Verarbeitungsprodukt neben unserer Vorbehaltsware nur solche Gegenstände, die entweder dem Käufer gehörten oder aber nur unter dem sogenannten einfachen Eigentumsvorbehalt geliefert worden sind, so tritt der Käufer die gesamte Kaufpreisforderung an uns ab. Im anderen Falle, d.h. beim Zusammentreffen der Vorauszessionen an mehr Lieferanten steht uns ein Bruchteil der Forderung zu, entsprechend dem Verhältnis des Rechnungswertes unserer Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen verarbeiteten Gegenstände.
Soweit unsere Gesamtforderung durch solche Abtretungen zu mehr als 125% zweifelsfrei gesichert sind, wird der Überschuß der Außenstände auf Verlangen des Käufers nach unserer Auswahl frei gegeben.
Eine etwaige Warenrücknahme erfolgt immer nur sicherheitshalber; es liegt darin, auch wenn nachträglich Teilzahlungen gestattet wurden, kein Rücktritt vom Vertrage.
7. Mängelrüge und Gewährleistung
Der Versand an den Verkäufer muß in Originalverpackung und frachtfrei erfolgen. Bei ungenügender oder fehlender Originalverpackung wird diese aus versicherungstechnischen Gründen kostenpflichtig ergänzt bzw. ersetzt.
Generell gelten für die Gewährleistungen des Verkäufers die Garantiezusagen der Hersteller. Die Garantie erlischt, wenn der Käufer oder seine Erfüllungsgehilfen Geräte oder Geräteteile oder Programme verändern, veräußern, beschädigen, Gerätenummern entfernen, die Geräte und Programme unsachgemäß behandelt oder eventuell Wartungsvorschriften des Herstellers nicht einhält.
a) Der Käufer hat die empfangene Ware unverzüglich nach Eintreffen auf Menge, Beschaffenheit und Funktionstüchtigkeit zu überprüfen. Mängel hat er unverzüglich, spätestens innerhalb einer Woche, durch schriftliche Anzeige an den Verkäufer zu rügen. Dies gilt auch, wenn der Käufer erst später Mängel feststellt.
b) Bei berechtigten Beanstandungen erfolgt nach Wahl des Verkäufers zunächst Nachbesserung fehlerhafter Ware. Bei Scheitern der Nachbesserung erfolgt nach Wahl des Verkäufers Ersatzlieferung oder Gutschrift des Minderwertes der Ware. Eine Wandlung ist ausgeschlossen.
c) Zur Mängelbeseitigung hat der Käufer dem Verkäufer die nach dessen Ermessen erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren, insbesondere den beanstandeten Gegenstand oder Proben davon zur Verfügung zu stellen. Verweigert er dies, so ist der Verkäufer von der Mängelhaftung befreit.
d) Bei allen Einsendungen und Rücksendungen ist der Lieferschein (Packzettel) beizufügen. Ergibt sich bei einer zum Zweck der Beanstandung erfolgten Rücksendung von Waren, daß die Beanstandung zu Unrecht erfolgt ist, so ist der Verkäufer berechtigt, nicht nur die Kosten für den Versand, sondern auch eine angemessene Vergütung für die Prüfung der Ware zu berechnen.
e) Durch etwa seitens des Käufers oder Dritte unsachgemäß vorgenommene Änderungen und Instandstzungsarbeiten wird dir Haftung für daraus entstehende Folgen aufgehoben.
f) Weitere Ansprüche des Käufers gegen den Verkäufer und dessen Erfüllungsgehilfen sind ausgeschlossen. Insbesondere ein Ersatz von Schaden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind. Dies gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder des Fehlens zugesicherter Eigenschaften zwingend gehaftet wird.
g) Die 6-monatige Gewährleistungspflicht beginnt mit Eintreffen der Ware beim Käufer. Die Frist wird durch den Käufer nur gewährt, wenn seine schriftliche Mängelrüge dem Verkäufer bis spätestens zum Ablauf der 6 Monate zugegangen ist.
Gewährleistungsansprüche für Ersatzteile verjähren jedoch spätestens mit Ablauf der ursprünglichen Gewährleistungspflicht.
8. Nutzungsrecht Software
Die Software ist urheberrechtlich und vertriebsrechtlich geschützt. Jede Verletzung (unbefugtes Kopieren, Gebrauch ohne Lizenzabkommen, Verkauf ohne Vertriebslizenz) wird straf- und zivilrechtlich verfolgt.
Der Abnehmer erwirbt mit der Überlassung der Programme ein persönliches und nicht
übertragbares einfaches Nutzungsrecht an der Kopie des Programms. Das Eigentumsrecht verbleibt dem Hersteller. Das Nutzungsrecht für ein Programm berechtigt jeweils nur zur Verwendung auf einem einzelnen Computersystem, bei Mehrplatz- und Netzsystemen nur auf einer Dialogstelle.
Eine Reproduktion der Programme, ganz oder auszugsweise, auf gleiche oder andere Träger ist dem Erwerber nicht gestattet.
Ausgenommen sind Reproduktionen, welche der Erwerber zu Datensicherungszwecken für sich selbst anfertigt. Diese Reproduktionen dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Sie dürfen vom Erwerber nur dann verwendet werden, wenn das Original durch Beschädigung oder Zerstörung nicht mehr verwendbar ist.
9. Hard- und Software Verkauf
Die Vertragspartner sind sich einig, daß sowohl der Kauf der Hardware als auch die Überlassung der Software rechtlich selbständige Verträge sind. Die Nichterfüllung eines Vertrages berührt nicht andere Verträge.
10. Allgemeine Haftungsbegrenzung
Die Haftung des Lieferers ist in jedem Lieferungsfall der Höhe nach durch den Verkaufswert des jeweils einzelnen Liefergegenstandes begrenzt. Darüber hinausgehende Ansprüche, insbesondere für Folgeschäden, sind ausdrücklich ausgeschlossen. Bei vorsätzlichem Verhalten und grober Fahrlässigkeit auf Seiten des Lieferers gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
11. Reparaturen
Wird vor der Ausführung von Reparaturen die Vorlage eines Kostenvoranschlages gewünscht, so ist dies ausdrücklich anzugeben. Die Kosten für den Voranschlag sind zu vergüten. Reparaturen erfolgen ohne Gewähr, wenn kein Mängelbericht vorliegt. Ob eine Reparatur in eigener oder fremder Werkstatt erfolgt, liegt im Ermessen des Verkäufers. Kosten für den Versand und Verpackung gehen zu Lasten des Käufers. Auf Ziffer 4 und 5 der Geschäftsbedingungen wird verwiesen.
Auslieferung von Reparaturgeräten erfolgt nur gegen sofortige Bezahlung.
Alle Geräte, die uns zur Reparatur oder Austausch/Umtausch eingeschickt werden, sind grundsätzlich "frei Haus" anzuliefern. Unfrei gelieferte Waren werden nicht angenommen. Der Versand an den Verkäufer muß in Originalverpackung und frachtfrei erfolgen. Bei ungenügender oder fehlender Originalverpackung wird diese aus versicherungstechnischen Gründen kostenpflichtig ergänzt bzw. ersetzt.
12. Auslandsverkauf
Der Weiterverkauf der gelieferten Ware oder Teile der gelieferten Ware ins Ausland bedarf unserer Zustimmung.
13. Abtretung
Wir sind berechtigt, die Ansprüche aus unserer Geschäftsbeziehung abzutreten.
14. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anzuwendendes Recht
Erfüllungsort ist für alle Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis Köln, Gerichtsstand ist Köln.
Die Vereinbarung über den Erfüllungsort und den Gerichtsstand ist nur insoweit gültig, als der Vertragsgegner dem in § 2911,38 ZPO aufgeführten Personenkreis angehört. Für alle Vertragsbeziehungen, insbesondere auch bei Lieferungen ins Ausland, ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland maßgebend.
15. Ergänzende Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Rechtsgültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.